Die Regeln für das Anfertigen eines Gerichtsgutachtens sind streng. Öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige sind an die Abläufe, Vorgaben und Maßnahmen gebunden und dürfen nicht davon abweichen.
Privatgutachten werden von Privatpersonen, Organisationen, Gesellschaften oder auch Behörden in Auftrag gegeben.
Die außergerichtliche Tätigkeit als Schiedsgutachter dient vor allem dem Vermeiden und Schlichten von Streit