Als öffentlich bestellter Sachverständiger fertige ich nicht nur Gutachten, die Tatsachen feststellen oder Ursachen ermitteln. Ich berate und verantworte
(regelmäßige) Überprüfungen und Überwachungen, ich analysiere und bewerte.
Ebenso bin ich als Schiedsgutachter tätig. Das heißt:
Zwei Vertragspartner können festlegen, dass sie das fachliche Urteil eines Sachverständigen als verbindlich anerkennen. Damit sorgen beide Seiten schnell für
Rechtssicherheit - etwa bei der Frage, ob die Qualität der Leistung der vertraglichen Absprache entspricht .
Hierbei stehe ich national und international zur Verfügung:
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Gutachten über sämtliche Fliesen-, Platten- und Mosaikarbeiten
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Schiedsgutachten
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Privatgutachten
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Gerichtsgutachten
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Baufeuchtemessung
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Materialanalysen
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Beratung & Begutachtung
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Erstellung eines Aufmaßes nach VOB DIN 18352